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Depot:

In meinem Depot befinden sich ausschließlich Wertpapiere der EECH. Kann ich das Depot auflösen?

Wenn der Forderungsbetrag von Ihnen angemeldet wurde, sind Ihre Forderungen in dem jeweiligen Verfahren aufgenommen. Ihre Forderungen sind mit einer laufenden Nummer vermerkt.

Nur dann, wenn eine Forderung ganz oder teilweise bestritten wird, erhält der Gläubiger zeitnah eine Nachricht (§ 179 Abs. 3 InsO). Erhält er keine Nachricht, ist die Forderung anerkannt worden.

Ihre Inhaberschaft der Forderungen ist dann über die Insolvenztabelle nachweisbar. Somit wird der Nachweis der Inhaberschaft der Wertpapiere über das Depot nicht mehr benötigt.

 

Prüfungstermine beim Amtsgericht

Die Termine zur Prüfung der angemeldeten Forderungen  (09.09.2008 / 21.10.2008)  sind formelle Termine in dem jeweiligen Insolvenzverfahren beim Amtsgericht, in dem die Forderungen der Gläubiger vor dem Amtsgericht Hamburg geprüft werden.

Nur dann, wenn eine Forderung ganz oder teilweise bestritten wird, erhält der Gläubiger zeitnah eine Nachricht (§ 179 Abs. 3 InsO). Erhält er keine Nachricht, ist die Forderung anerkannt worden.

 

Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung

Der Insolvenzverwalter kommt für etwaige Auszahlungen automatisch auf Sie zu.

Quotenzahlungen erfolgen unter der Aufsicht des Gläubigerausschusses und mit Genehmigung des Insolvenzgerichtes. Der Insolvenzverwalter hat dies vorzunehmen, wenn ausreichend Geld vorhanden ist. Dies wird, wie vielfach mitgeteilt, sehr lange dauern. Sie müssen von sich aus auch hier nichts unternehmen. Ich werde mich bei Bedarf dann schriftlich an Sie wenden.

 

Wer erhält einen Gesamtbericht?

Berichte dürfen ausschließlich an Gläubiger ausgegeben werden. Diese werden auf Anfrage per Email und nach Prüfung der Gläubigerdaten an den Gläubiger ausschließlich per Email übermittelt.

 

Ich habe ein Angebot im Zusammenhang mit EECH Anleihen von Firma x erhalten. Wie schätzen Sie das ein?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es nicht umsetzbar und darüber hinaus vor allem rechtlich nicht gestattet ist, zu Reinvestments, den diversen Anlageangeboten oder Anbietern auf dem Finanzmarkt Stellung zu beziehen. Andersartige Behauptungen sind falsch.

Ich wurde vom Amtsgericht Hamburg als Insolvenzverwalter in den oben genannten Verfahren bestellt. Nicht mehr und nicht weniger.

Die riesige Zahl der Gläubiger macht es unmöglich, jetzt und in Zukunft Einzelanfragen zu beantworten, dies ist auch von der Insolvenzordnung nicht vorgesehen.

 

Bis auf weiteres:

Nennenswerte Neuheiten finden Sie weiterhin auf dieser Internetseite. 

Ich werde mich bei Bedarf schriftlich an Sie wenden. Bitte haben Sie Geduld.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Burckhardt Reimer  

Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter