In
meinem Depot befinden sich ausschließlich Wertpapiere der EECH. Kann ich das
Depot auflösen?
Wenn
der Forderungsbetrag von Ihnen angemeldet wurde, sind Ihre Forderungen in dem
jeweiligen Verfahren aufgenommen. Ihre Forderungen sind mit einer laufenden
Nummer vermerkt.
Nur
dann, wenn eine Forderung ganz oder teilweise bestritten wird, erhält der Gläubiger
zeitnah eine Nachricht (§ 179 Abs. 3 InsO). Erhält
er keine Nachricht, ist die Forderung anerkannt worden.
Ihre
Inhaberschaft der Forderungen ist dann über die Insolvenztabelle nachweisbar.
Somit wird der Nachweis der Inhaberschaft der Wertpapiere über das Depot nicht
mehr benötigt.
Prüfungstermine
beim Amtsgericht
Die
Termine zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (09.09.2008
/ 21.10.2008) sind formelle
Termine in dem jeweiligen Insolvenzverfahren beim Amtsgericht, in dem die
Forderungen der Gläubiger vor dem Amtsgericht Hamburg geprüft werden.
Nur
dann, wenn eine Forderung ganz oder teilweise bestritten wird, erhält der Gläubiger
zeitnah eine Nachricht (§ 179 Abs. 3 InsO). Erhält
er keine Nachricht, ist die Forderung anerkannt worden.
Wahrscheinlichkeit
der Rückzahlung
Der Insolvenzverwalter kommt für etwaige Auszahlungen automatisch auf Sie zu.
Quotenzahlungen erfolgen unter der Aufsicht
des Gläubigerausschusses und mit Genehmigung des Insolvenzgerichtes. Der
Insolvenzverwalter hat dies vorzunehmen, wenn ausreichend Geld vorhanden ist.
Dies wird, wie vielfach mitgeteilt, sehr lange dauern. Sie müssen von sich aus
auch hier nichts unternehmen. Ich werde mich bei Bedarf dann schriftlich an Sie
wenden.
Wer
erhält einen Gesamtbericht?
Berichte
dürfen ausschließlich an Gläubiger ausgegeben werden. Diese werden auf
Anfrage per Email und nach Prüfung der Gläubigerdaten an
den Gläubiger ausschließlich per Email übermittelt.
Ich
habe ein Angebot im Zusammenhang mit EECH Anleihen von Firma x erhalten. Wie schätzen
Sie das ein?
Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass es nicht umsetzbar und darüber hinaus vor
allem rechtlich nicht gestattet ist, zu Reinvestments, den diversen
Anlageangeboten oder Anbietern auf dem Finanzmarkt Stellung zu beziehen.
Andersartige Behauptungen sind falsch.
Ich
wurde vom Amtsgericht Hamburg als Insolvenzverwalter in den oben genannten
Verfahren bestellt. Nicht mehr und nicht weniger.
Die
riesige Zahl der Gläubiger macht es unmöglich, jetzt und in Zukunft
Einzelanfragen zu beantworten, dies ist auch von der Insolvenzordnung nicht
vorgesehen.
Bis
auf weiteres:
Nennenswerte
Neuheiten finden Sie weiterhin auf dieser Internetseite.
Ich werde mich bei Bedarf schriftlich an Sie
wenden. Bitte haben Sie Geduld.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit
freundlichen Grüßen
Burckhardt
Reimer
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter